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AGB

Beherbergungsbedingungen der Familienferienstätte St. Ursula

Allgemeines

Die Familienferienstätte (nachfolgend FFS) ist eine gemeinnützige Einrichtung und bevorzugt Personen nach den §§ 52, 53 AO.
Die Beherbergungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der FFS, insbesondere für die Überlassung von Zimmern.
Der Gast (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, usw.) hat am Anreisetag das Recht, die Zimmer ab 15.30 Uhr zu beziehen und am Tag der Abreise bis 9.00 Uhr freizumachen.

Reservierung, Abschluss des Vertrages

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Reservierungsbestätigung der FFS und der schriftlichen Bestätigung des Gastes innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zustande (Vertragsschluss).
Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er gegenüber der FFS als Gesamtschuldner für Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Preise, Bezahlung

Mit dem Zugang der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch die FFS an den Gast, ist innerhalb der auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist eine Anzahlung zu leisten.
Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingehen, so werden wir die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Wir sind jedoch berechtigt, nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise zahlungsfällig. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtbetrages besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen.

Leistungen

Unsere FFS ist ein Nichtraucherhaus!
Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die FFS ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit-zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Nicht erhebliche Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet.
Nimmt der Gast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus nicht von der FFS zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht keine anteilige Rückerstattung (insbesondere Mahlzeiten).
Rücktritt des Gastes, Umbuchung, Stornierung
Der Gast kann vor Anreise vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich sind der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung und die Bestätigung durch die FFS.
Im Falle des Rücktritts steht der FFS eine Entschädigung zu. Im Regelfall berechnen wir folgende, auf den Gesamtbetrag bezogene Pauschalen:
bis zum 42. Tag vor Anreise 20% min. 25,- €
vom 41. bis 28. Tag vor Anreise 30%
vom 27. bis 14. Tag vor Anreise 40%
vom 13. bis 7. Tag vor Anreise 60%
bis zur Anreise 80%
Am Tag der Anreise, späterer Anreise oder bei Nichterscheinen ist der volle Betrag zu zahlen.

Die Pauschalen erhöhen sich um 20% bei Stornierungen ab 15 Personen.
Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen vorgenommen (Umbuchung), können diese nur nach Rücktritt vom Beherbergungsvertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügig sind.

Rücktritt der Familienferienstätte (Kündigung)

Die FFS kann nach Antritt der Erholung den Beherbergungsvertrag kündigen, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die Kündigung des Beherbergungsvertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die FFS, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtbetrag. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Gast.
Die FFS kann bis zu 14 Tage vor Anreise bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertag zurücktreten. Der Teilnehmer erhält seinen eingezahlten Beitrag zurück.

Mitwirkungspflicht und Ausschluss von Ansprüchen

Der Gast haftet für durch ihn verursachte Schäden und für den Verlust von ihm überantworteten Gegenständen (z.B. Schlüssel, Spielsachen).
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles ihm im Rahmen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Haftung der Familienferienstätte
Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Beförderung des Gastes durch die FFS ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

Sonstiges, Reiseversicherung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmun gen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Leistungs- und Erfüllungsort ist Graal-Müritz, der Gerichtsstand ist Schwerin.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung.

Kurtaxe

Graal-Müritz ist als Seeheilbad anerkannt und erhebt nach der Satzung eine Kurtaxe. Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in der Gemeinde und wird nach der Dauer des Aufenthaltes pro Tag erhoben, wobei An- und Abreise als ein Tag gerechnet werden.

Die Kurtaxe wird gesondert berechnet.
Eine Ermäßigung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Aus-weises für Arbeitslose, Auszubildende, Schüler, Sozialhilfeempfänger, Studenten und Schwerbehinderte (ab 50% GdB)


Stand: September 2025

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